Die Spielbedingungen der Frühjahrslotterie 2024

DAS GUTE LOS

Durch den Kauf eines oder mehrerer Lose akzeptiert der Teilnehmer die nachstehenden Spielbedingungen und verpflichtet sich, diese einzuhalten.

  1. Veranstaltungszweck
  2. Gesetzliche Grundlage
  3. Spielvertrag und Abwicklung
  4. Gewinnermittlung
  5. Gewinnauszahlung und Auszahlungsfrist
  6. Spielgeheimnis

1. VERANSTALTUNGSZWECK

Der Reinertrag der Lotterie wird zur Förderung gemeinnütziger Umwelt- und Sozialprojekte in Österreich verwendet.

2. GESETZLICHE GRUNDLAGE

  • Gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Frühjahrslotterie 2024, Das gute Los, ist das Glücksspielgesetz 1989 in der geltenden Fassung.
  • Der Verein für NPO Management, Herbeckstraße 27/2/3, 1180 Wien, als Hauptveranstalter mit folgenden Mitveranstaltern:
      • DEBRA Austria, Hilfe bei Epidermolysis bullosa, Am Heumarkt 27/1, 1030 Wien
      • Verein e.motion – Equotherapie, Klinik
        Penzing, Baumgartner Höhe 1, 1145 Wien
      • Jugend Eine Welt – Don Bosco Aktion Österreich,
        Münichreiterstraße 31, 1130 Wien
      • Die OÖ Tafel, Flotzingerplatz 6, 4600 Wels
      • ROTE NASEN Clowndoctors, Verein zur Unterstützung von kranken oder leidenden Menschen durch Humor und Lebensfreude, Wattgasse 48, 1170 Wien
      • Volkshilfe Österreich, Auerspergstraße 4, 1010 Wien
      • Wiener Tierschutzverein/Tierschutz Austria, Triester Straße 8, 2331 Vösendorf

    ist gemäß der vom Finanzamt Österreich ausgestellten Genehmigung zur Durchführung der
    Lotterie Das gute Los berechtigt.

  • Mit der Organisation und Durchführung der Lotterie wurde HumanMedia Marketing und Verlag GMBH, Technologiestraße 8/4, Postfach 206, 1121 Wien beauftragt.

3. SPIELVERTRAG UND ABWICKLUNG

  • Der Spielvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Spielteilnehmer kommt durch die Einzahlung des vorgeschriebenen Lospreises auf das Lotteriekonto der Bank Austria IBAN: AT31 1200 0529 5400 3323 BIC: BKAUATWW oder auf das Lotteriekonto IBAN: AT92 1200 0100 1585 0984 BIC: BKAUATWW zustande.
  • Der Lospreis beträgt € 2,10 und ist für alle Lose gleich hoch. Ein Lossatz besteht aus 15 Losen und kostet € 31,50.
  • Minderzahlungen, also Einzahlbeträge unter € 31,50 werden von der niedrigsten Losnummer aufwärts gerechnet. Einzahlungen unter dem Einzellospreis werden als Spende für den Lotteriezweck verbucht.
  • Überzahlungen, also Einzahlbeträge über € 31,50, werden als Spende für den Lotteriezweck verbucht.
  • Doppelzahlungen werden auf Anforderung bis zum Ziehungstag (26.6.2024) und gegen Kostenersatz zurück überwiesen bzw. nach Ziehungstag als Spende für den Lotteriezweck verbucht.
  • Die Vergabe der Losnummern erfolgt automatisch und elektronisch und kann weder vom Spielteilnehmer noch vom Veranstalter beeinflusst werden.
  • Jede Losnummer nimmt nur einmal an der Lotterie teil und kann bei einer Gewinneinlösung nur einmal geltend gemacht werden.
  • Jedes Los hat ein Gültigkeitsdatum auf das im Brief hingewiesen wird, Einzahlungen können nur dann als Loszahlungen berücksichtigt werden, sofern diese spätestens am Tag des Ablaufes der Gültigkeit auf den Lotteriekonten gutgeschrieben wurden. Alle Einzahlungen, die nach diesem Stichtag gebucht werden, gelten nicht als Loseinzahlung und werden als Spende für den Lotteriezweck verbucht. Zahlungen, die auf ein anderes Konto (Konto der jeweiligen Hilfsorganisation) eingehen, werden nicht als Loszahlung berücksichtigt.
  • Zahlungen über die Homepage www.das-gute-los.at werden bis zum 25.6.2024 als Loskauf gewertet. Der Käufer erhält anschließend seinen Lossatz per E-Mail zum Downloaden.
  • Für Loseinzahlungen, die nicht mit dem Original-Einzahlschein auf das Lotteriekonto erfolgen (z. B. Online-Banking), muss die auf dem Einzahlschein vermerkte Kundennummer unter „Zahlungsreferenz“ bzw. „Verwendungszweck“ angegeben werden, damit eine eindeutige Zuordnung zu den Losen gewährleistet ist. Fehlen diese Daten und die Zahlung kann deshalb nicht zugeordnet werden, wird der Betrag nach dem Ziehungstag als Spende für den Lotteriezweck verbucht.
  • Händische Vermerke am Zahlschein können nicht berücksichtigt werden.
  • Um an der Lotterie teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und in Österreich wohnhaft sein.

4. GEWINNERMITTLUNG

  • Die öffentliche Ziehung findet am 26.6.2024 um 10:00 Uhr bei der ÖSTERREICHISCHEN LOTTERIEN GMBH, Rennweg 44, 1030 Wien, unter Aufsicht eines öffentlichen Notars statt. Den Teilnehmern wird eine gratis Ziehungsliste per Post zugestellt. Versand 2 Wochen nach der Ziehung.
  • Das Ziehungsergebnis kann auch im Internet unter www.das-gute-los.at abgerufen werden. Für Informationen steht den Spielteilnehmern die Service-Telefonnummer 0800 700 747 zur Verfügung.

5. GEWINNAUSZAHLUNG UND AUSZAHLUNGSFRIST

  • Gewinnlose können nicht direkt bei den Lieferanten eingelöst werden. Für alle Gewinne werden vom Lotteriebüro Gewinn-Gutscheine ausgegeben.
  • Die Gewinne können in der Zeit vom 1.7.2024 bis 12.8.2024 beim Lotteriebüro HumanMedia Marketing und Verlag GMBH, Technologiestraße 8, PF 206, 1121 Wien postalisch angefordert werden.
  • Die Gewinne können nicht in Bargeld abgelöst werden und sind ausschließlich in Österreich einlösbar.
  • Die Wertangaben der Gewinne entsprechen dem Stand der Marktsituation von Jänner 2024.
  • Seriengewinne und Einzeltreffer können per Post angefordert werden. Dafür müssen dem Lotteriebüro HumanMedia Marketing und Verlag GMBH, Technologiestraße 8, PF 206, 1121
    Wien das Original-Gewinnlos und entsprechende Briefmarken für das Porto zugeschickt werden.
  • Hauptgewinne werden persönlich übergeben. Nähere Informationen erfahren Sie im Lotteriebüro unter der Service-Telefonnummer 0800 700 747.
  • Der Versand geht auf Kosten und Gefahr des Spielteilnehmers.
  • Der Übersender des Gewinnloses ist berechtigt, den Gewinn einzulösen.  Die Identität Übersenders ist nicht relevant und wird nicht überprüft.
  • Die Identität der Gewinner von Haupttreffern wird im Zuge der persönlichen Übergabe überprüft.
  • Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung, seinen Gewinn zu überprüfen und auf die Gewinneinlösefrist zu achten.
  • Nach Ende der Gewinneinlösefrist am 12.8.2024 verfallen alle nicht geltend gemachten Gewinne ausnahmslos zugunsten des Lotteriezweckes.

6. SPIELGEHEIMNIS

  • Der Veranstalter und das Lotteriebüro sind zur Wahrung des Spielgeheimnisses (gemäß §51 Glücksspielgesetz) verpflichtet. Insbesondere darf der Name eines Gewinners nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung bekannt gegeben werden.

Aus Gründen der Lesbarkeit wird darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise.