DAS GUTE LOS
Durch den Kauf eines oder mehrerer Lose akzep-tiert der Teilnehmer die nachstehenden Spielbe-dingungen und verpflichtet sich, diese einzuhalten.
- Veranstaltungszweck
- Gesetzliche Grundlage
- Spielvertrag und Abwicklung
- Gewinnermittlung
- Gewinnauszahlung und Auszahlungsfrist
- Spielgeheimnis
1. VERANSTALTUNGSZWECK
Der Reinertrag der Lotterie wird zur Förderung gemeinnütziger Umwelt- und Sozialprojekte in Österreich verwendet.
2. GESETZLICHE GRUNDLAGE
3. SPIELVERTRAG UND ABWICKLUNG
- Der Spielvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Spielteilnehmer kommt durch die Einzahlung des vorgeschriebenen Lospreises auf das Lotteriekonto der Bank Austria IBAN: AT83 1200 0529 5405 0402, BIC: BKAUATWW oder auf das Lotteriekonto IBAN: AT39 1200 0100 1585 1453, BIC: BKAUATWW zustande.
- Der Lospreis beträgt € 2,10 und ist für alle Lose gleich hoch. Ein Lossatz besteht aus 15 Losen und kostet € 31,50.
- Minderzahlungen, also Einzahlbeträge unter € 31,50 werden von der niedrigsten Losnummer aufwärts gerechnet. Einzahlungen unter dem Einzellospreis werden als Spende für den Lotteriezweck verbucht.
- Überzahlungen, also Einzahlbeträge über € 31,50, werden als Spende für den Lotteriezweck verbucht.
- Doppelzahlungen werden auf Anforderung bis zum Ziehungstag (22.9.2026) und gegen Kostenersatz zurück überwiesen bzw. nach Ziehungstag als Spende für den Lotteriezweck verbucht.
- Die Vergabe der Losnummern erfolgt automatisch und elektronisch und kann weder vom Spielteilnehmer noch vom Veranstalter beeinflusst werden.
- Jede Losnummer nimmt nur einmal an der Lotterie teil und kann bei einer Gewinneinlösung nur einmal geltend gemacht werden.
- Jedes Los hat ein Gültigkeitsdatum auf das im Brief hingewiesen wird, Einzahlungen können nur dann als Loszahlungen berücksichtigt werden, sofern diese spätestens am Tag des Ablaufes der Gültigkeit auf den Lotteriekonten gutgeschrieben wurden. Alle Einzahlungen, die nach diesem Stichtag gebucht werden, gelten nicht als Loseinzahlung und werden als Spende für den Lotteriezweck verbucht. Zahlungen die auf ein anderes Konto (Konto der jeweiligen Hilfsorganisation) eingehen, werden nicht als Loszahlung berücksichtigt.
- Zahlungen über die Homepage www.das-gute-los.at werden bis zum 21.9.2026 als Loskauf gewertet. Der Käufer erhält anschließend seinen Lossatz per E-Mail zum Downloaden.
- Für Loseinzahlungen, die nicht mit dem Original-Einzahlschein auf das Lotteriekonto erfolgen (z.B. Online-Banking), muss die auf dem Einzahlschein vermerkte Kundennummer unter „Zahlungsreferenz“ bzw. „Verwendungszweck“ angegeben werden, damit eine eindeutige Zuordnung zu den Losen gewährleistet ist. Fehlen diese Daten und die Zahlung kann deshalb nicht zugeordnet werden, wird der Betrag nach dem Ziehungstag als Spende für den Lotteriezweck verbucht.
- Händische Vermerke am Zahlschein können nicht berücksichtigt werden.
- Um an der Lotterie teilnehmen zu können müssen Sie mindestens 18 Jahre alt und in Österreich wohnhaft sein.
- Durch den Kauf eines oder mehrerer Lose anerkennt der Teilnehmer die Spielbedingungen und verpflichtet sich, diese einzuhalten.
4. GEWINNERMITTLUNG
- Die öffentliche Ziehung findet am 22.9.2026 um 10.00 Uhr bei der ÖSTERREICHISCHEN LOTTERIEN GMBH, Rennweg 44, 1030 Wien, unter Aufsicht eines öffentlichen Notars statt. Den Teilnehmern wird eine gratis Ziehungsliste per Post zugestellt. Versand 2 Wochen nach der Ziehung. Online-Teilnehmer werden per E-Mail informiert.
- Das Ziehungsergebnis kann auch im Internet unter www.das-gute-los.at abgerufen werden. Für Informationen steht den Spielteilnehmern die Service-Telefonnummer 0800 700 741 zur Verfügung.
5. GEWINNAUSZAHLUNG UND AUSZAHLUNGSFRIST
- Gewinnlose können nicht direkt bei den Lieferanten eingelöst werden. Für alle Gewinne werden vom Lotteriebüro Gewinn-Gutscheine ausgegeben, ausgenommen bei Autopreisen, Geldpreisen und Goldbarren.
- Für die Einlösung der Gutscheine von Jochen Schweizer gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jochen Schweizer GmbH, die unter www.jochenschweizer.de/agb eingesehen werden können. Für die Buchung der Reise gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen der JSMD Event GmbH, die unter AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen | mydays b2b eingesehen werden können.
- Die Gewinne können in der Zeit von 24.09.2026 bis 05.11.2026 beim Lotteriebüro HumanMedia Marketing und Verlag GMBH, Technologiestraße 8, PF 206, 1121 Wien postalisch angefordert werden.
- Die Gewinne können nicht in Bargeld – ausgenommen Geldpreise und Goldbarren – abgelöst werden und sind ausschließlich in Österreich einlösbar.
- Die Wertangaben der Gewinne entsprechen dem Stand der Marktsituation von April 2026.
- Seriengewinne und Einzeltreffer können per Post angefordert werden. Dafür müssen dem Lotteriebüro HumanMedia Marketing und Verlag GMBH, Technologiestraße 8, PF 206, 1121 Wien das Original-Gewinnlos und entsprechende Briefmarken für das Porto zugeschickt werden oder eingescannt/abfotografiert per E-Mail an: office@das-gute-los.at.
- Hauptgewinne werden präferiert persönlich übergeben. Nähere Informationen bzw. Übergabetermine erfahren Sie im Lotteriebüro unter der Service-Telefonnummer 0800 700 741.
- Ist ein Gutschein oder Warenpreis nach der Hauptziehung aus wichtigen Gründen (z.B. Insolvenz) nicht verfügbar, kann ein gleichwertiger Preis eines anderen Anbieters vergeben werden.
- Der Übersender des Gewinnloses ist berechtigt, den Gewinn einzulösen. Die Identität des Übersenders ist nicht relevant und wird nicht überprüft.
- Die Identität der Gewinner von Haupttreffern wird im Zuge der persönlichen Übergabe überprüft.
- Der Versand von Originalbelegen geht auf Kosten und Gefahr des Spielteilnehmers. Der Veranstalter bzw. das Lotteriebüro übernehmen keine Haftung für den Postweg.
- Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung seinen Gewinn zu überprüfen und auf die Gewinneinlösefrist zu achten.
- Nach Ende der Gewinneinlösefrist am 05.11.2026 verfallen alle nicht geltend gemachten Gewinne ausnahmslos zugunsten des Lotteriezweckes.
6. SPIELGEHEIMNIS
- Der Veranstalter und das Lotteriebüro sind zur Wahrung des Spielgeheimnisses (gemäß § 51 Glücksspielgesetz) verpflichtet. Insbesondere darf der Name eines Gewinners nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung bekannt gegeben werden.
Aus Gründen der Lesbarkeit wird darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise.