DAS GUTE LOS
Durch den Kauf eines oder mehrerer Lose akzeptiert der Teilnehmer die nachstehenden
Spielbedingungen und verpflichtet sich, diese einzuhalten.
- Veranstaltungszweck
- Gesetzliche Grundlage
- Spielvertrag und Abwicklung
- Gewinnermittlung
- Gewinnauszahlung und Auszahlungsfrist
- Spielgeheimnis
1. VERANSTALTUNGSZWECK
Der Reinertrag der Lotterie wird zur Förderung gemeinnütziger Umwelt- und Sozialprojekte in
Österreich verwendet.
2. GESETZLICHE GRUNDLAGE
3. SPIELVERTRAG UND ABWICKLUNG
- Der Spielvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Spielteilnehmer kommt durch die
Einzahlung des vorgeschriebenen Lospreises auf das Lotteriekonto der Bank Austria IBAN: AT83
1200 0529 5405 0402, BIC: BKAUATWW oder auf das Lotteriekonto IBAN: AT39 1200 0100 1585
1453, BIC: BKAUATWW zustande.
- Der Lospreis beträgt € 2,10 und ist für alle Lose gleich hoch. Ein Lossatz besteht aus 15
Losen und kostet € 31,50.
- Minderzahlungen, also Einzahlbeträge unter € 31,50 werden von der niedrigsten Losnummer
aufwärts gerechnet. Einzahlungen unter dem Einzellospreis werden als Spende für den
Lotteriezweck verbucht.
- Überzahlungen, also Einzahlbeträge über € 31,50, werden als Spende für den Lotteriezweck
verbucht.
- Doppelzahlungen werden auf Anforderung bis zum Ziehungstag (23.9.2025) und gegen
Kostenersatz zurück überwiesen bzw. nach Ziehungstag als Spende für den Lotteriezweck
verbucht.
- Die Vergabe der Losnummern erfolgt automatisch und elektronisch und kann weder vom
Spielteilnehmer noch vom Veranstalter beeinflusst werden.
- Jede Losnummer nimmt nur einmal an der Lotterie teil und kann bei einer Gewinneinlösung nur
einmal geltend gemacht werden.
- Jedes Los hat ein Gültigkeitsdatum auf das im Brief hingewiesen wird,
Einzahlungen können nur dann als Loszahlungen berücksichtigt werden, sofern diese spätestens
am Tag des Ablaufes der Gültigkeit auf den Lotteriekonten gutgeschrieben
wurden. Alle Einzahlungen, die nach diesem Stichtag gebucht werden, gelten nicht als
Loseinzahlung und werden als Spende für den Lotteriezweck verbucht. Zahlungen
die auf ein anderes Konto (Konto der jeweiligen Hilfsorganisation) eingehen, werden nicht
als Loszahlung berücksichtigt.
- Zahlungen über die Homepage www.das-gute-los.at werden bis zum 22.9.2025 als Loskauf
gewertet. Der Käufer erhält anschließend seinen Lossatz per E-Mail zum Downloaden.
- Für Loseinzahlungen, die nicht mit dem Original-Einzahlschein auf das Lotteriekonto erfolgen
(z.B. Online-Banking), muss die auf dem Einzahlschein vermerkte Kundennummer unter
„Zahlungsrefernz“ bzw. „Verwendungszweck“ angegeben werden,
damit eine eindeutige Zuordnung zu den Losen gewährleistet ist. Fehlen diese Daten und die
Zahlung kann deshalb nicht zugeordnet werden, wird der Betrag nach dem Ziehungstag als
Spende für den Lotteriezweck verbucht.
- Händische Vermerke am Zahlschein können nicht
berücksichtigt werden.
- Um an der Lotterie teilnehmen zu können müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und in
Österreich wohnhaft sein.
4. GEWINNERMITTLUNG
- Die öffentliche Ziehung findet am 23.9.2025 um 10.00 Uhr
bei der ÖSTERREICHISCHEN LOTTERIEN GMBH, Rennweg 44, 1030 Wien, unter Aufsicht eines
öffentlichen Notars statt. Den Teilnehmern wird eine gratis Ziehungsliste per Post
zugestellt. Versand 2 Wochen nach der Ziehung.
- Das Ziehungsergebnis kann auch im Internet unter www.das-gute-los.at abgerufen werden. Für
Informationen steht den Spielteilnehmern die Service-Telefonnummer 0800 700 741 zur
Verfügung.
5. GEWINNAUSZAHLUNG UND AUSZAHLUNGSFRIST
- Gewinnlose können nicht direkt bei den Lieferanten eingelöst werden. Für alle Gewinne werden
vom Lotteriebüro Gewinn-Gutscheine ausgegeben, ausgenommen bei Geldpreisen und Goldmünzen.
- Die Gewinne können in der Zeit von 25.09.2025 bis 06.11.2025 beim
Lotteriebüro HumanMedia Marketing und Verlag GMBH, Technologiestraße 8, PF 206, 1121 Wien
postalisch angefordert werden.
- Die Gewinne können nicht in Bargeld – ausgenommen Geldpreise und Goldmünzen – abgelöst
werden und sind ausschließlich in Österreich einlösbar.
- Die Wertangaben der Gewinne entsprechen dem Stand der Marktsituation von April 2025.
- Seriengewinne und Einzeltreffer können per Post angefordert werden. Dafür
müssen dem Lotteriebüro HumanMedia Marketing und Verlag GMBH, Technologiestraße 8, PF 206,
1121 Wien das Original-Gewinnlos und entsprechende Briefmarken für das Porto zugeschickt
werden.
- Hauptgewinne werden persönlich übergeben. Nähere Informationen bzw.
Übergabetermine erfahren Sie im Lotteriebüro unter der Service-Telefonnummer 0800 700 741.
- Der Übersender des Gewinnloses ist berechtigt, den Gewinn einzulösen. Die Identität des
Übersenders ist nicht relevant und wird nicht überprüft.
- Die Identität der Gewinner von Haupttreffern wird im Zuge der persönlichen Übergabe
überprüft.
- Der Versand von Originalbelegen geht auf Kosten und Gefahr des Spielteilnehmers. Der
Veranstalter bzw. das Lotteriebüro übernehmen keine Haftung für den Postweg.
- Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung seinen Gewinn zu überprüfen
und auf die Gewinneinlösefrist zu achten.
- Nach Ende der Gewinneinlösefrist am 06.11.2025 verfallen alle nicht
geltend gemachten Gewinne ausnahmslos zugunsten des Lotteriezweckes.
6. SPIELGEHEIMNIS
- Der Veranstalter und das Lotteriebüro sind zur Wahrung des Spielgeheimnisses (gemäß § 51
Glücksspielgesetz) verpflichtet. Insbesondere darf der Name eines Gewinners nur mit dessen
ausdrücklicher Zustimmung bekannt gegeben werden.
Aus Gründen der Lesbarkeit wird darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu
verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen
sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise.